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Unternehmensbewertung
Unternehmerisches Handeln erfordert in den verschiedensten Situationen die Bewertung von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder auch einzelnen Vermögensgegenständen.
Dazu gehören beispielsweise Kauf- oder Verkaufsabsichten, das Ausscheiden von Gesellschaftern aus unterschiedlichen Gesellschaftsformen, Unternehmenszusammenschlüsse, Umstrukturierungen sowie Umwandlungen, Schenkungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge, Bewertung von Anteilswerten bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Wertausgleichszahlungen im Erbschaftsfall oder auch Sachkapitalerhöhungen.
Als verlässlicher Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter unterstützen wir Sie in diesen wichtigen Prozessen unter Einhaltung der Anforderungen des IDW S1 Standards. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und der Aufgabenstellung erfolgt dabei die Ermittlung des Unternehmenswertes nach unterschiedlichen Methoden. Dazu gehören zukunftsorientierte (Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow) oder auch marktorientierte (Multiplikatormethoden) Verfahren der Unternehmensbewertung.
Unsere Leistungsschwerpunkte umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Unternehmensbewertung nach IDW S1
- Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
- Kaufpreisallokation nach Erwerb eines Unternehmens bzw. von Vermögensgegenständen nach IFRS oder HGB
- Impairment Test - Bewertung von Vermögensgegenständen im Anlagevermögen
Nicht immer ist ein umfangreiches Unternehmensbewertungsgutachten nach dem Standard des IDW S 1 notwendig. So kann z.B. bei Bewertungen im Zusammenhang mit Schenkungs- oder Erbschaftsteuer auf die weniger komplexe Bewertung nach dem steuerlichen Bewertungsgesetz zurückgegriffen werden.
Oft reicht auch, z.B. zur Einschätzung des Unternehmenswertes im Vorfeld von Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, eine grobe Berechnung des Wertes in Anlehnung an den IDW S1 aus, ohne ein vollumfängliches Gutachten erstellen zu müssen.
Im Gespräch mit Ihnen klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse und wählen darauf basierend die für Sie optimale Methode aus.
Dabei wird in Abhängigkeit von Ihren Anforderungen an den Umfang der Analysen und den Detaillierungsgrad der Dokumentation der Leistungsumfang der Unternehmensbewertung angepasst. Die Bandbreite reicht von einer groben Einschätzung aufgrund von Branchenmultiplikatoren bis hin zu einem vollumfänglichen Gutachten gemäß IDW-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer).